Nach einem Urteil des EuGH können Besitzer von Dieselfahrzeugen leichter Schadensersatz verlangen, wenn eine unzulässige Abgastechnik in ihrem Auto verbaut ist. Sie können gegenüber dem Hersteller einen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen, wenn ihnen wegen einer im Fahrzeug verbauten unzulässigen Abschalteinrichtung zur Abgasreinigung ein Schaden entstanden ist. Dabei muss seitens des Herstellers keine Betrugsabsicht vorliegen, um einen Anspruch auf Schadenersatz zu haben. Diese strengen Kriterien gelten nun nicht mehr. Nach dem Urteil des EuGH (Az.: C-100/21) genügt nun fahrlässiges Handeln, das sich leichter nachweisen lässt.

Der Europäische Gerichtshof widerspricht damit dem Bundesgerichtshof und stärkt die Rechte der Verbraucher. Für Rückfragen und Beratung diesbezüglich stehen wir gerne zur Verfügung.